Bekanntmachungen
Gemeinden sind verpflichtet Satzungen, Verordnungen und Genehmigungen von Flächennutzungsplänen öffentlich bekannt zu machen. Gleiches gilt für sonstige öffentliche/ortsübliche Bekanntmachungen wie z.B. Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.
Die Form der Bekanntmachungen ist in der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinden geregelt.
Übersicht über die aktuellen Bekanntmachungen:
Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Rat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ sollen Flächen für gewerbliche Nutzungen ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Harpstedt, an der Straße „Altes Heidland“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 02. Februar 2026 bis einschließlich dem 02. März 2026
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ mit Begründung und Umweltbericht öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen und die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren können im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
Bis einschließlich dem 02.03.2026 können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 20.01.2026
i.V. Hüfner
ANKÜNDIGUNG VON VORARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG
der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Seite 4/4 Straße 7, 44263 Dortmund
ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH DER GEMEINDEN BECKELN UND PRINZHÖFTE SOWIE DES FLECKEN HARPSTEDT DER SAMTGEMEINDE HARPSTEDT
RHEIN-MAIN-LINK
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Harpstedt
Um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu erreichen, hat der Bund alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Dieses Instrument ist ein zentraler Baustein der nationalen Klimaschutzstrategie.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie
Für die Samtgemeinde Harpstedt wurde am 04.09.2024 eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds bewilligt. Der Projektträger – die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, stellt der Samtgemeinde Harpstedt für die Erstellung der Wärmeplanung eine Zuwendung in Höhe von maximal 66.870,00 Euro zur Verfügung (Förderkennzeichen: 67K28741).
Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.10.2024 bis zum 30.12.2025.
Nach öffentlicher Ausschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens erhielt die MRK Media AG mit Hauptsitz in München und Zweitsitz in Bremen den Zuschlag für die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Seit Anfang 2025 arbeitet das Fachunternehmen nun an der Entwicklung des Wärmeplans für die Samtgemeinde Harpstedt.
Der Wärmeplan umfasst folgende zentrale Bestandteile:
- Bestandsanalyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs von Gebäuden sowie der bestehenden Wärmeinfrastruktur. Enthalten sind eine Energie- und Treibhausgasbilanz des Ist-Zustands sowie eine räumliche Darstellung dieser Daten.
- Potenzialanalyse: Untersuchung von Energieeinsparmöglichkeiten, lokalen Potenzialen für erneuerbare Energien sowie Nutzungspotenzialen von Abwärme und regenerativen Wärmequellen.
- Zielszenarien: Ausarbeitung von Zukunftsszenarien für eine nachhaltige Wärmeversorgung.
- Umsetzungsstrategien mit Maßnahmen: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele, inklusive Identifikation von zwei bis drei vorrangig zu behandelnden Fokusgebieten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf kurz- und mittelfristiger Ebene.
- Einbindung relevanter Akteure: Beteiligung aller zuständigen Verwaltungseinheiten sowie weiterer relevanter Akteure an der Erarbeitung der Zielbilder, Entwicklungspfade und Maßnahmen.
- Verstetigungsstrategie: Festlegung von Organisationsstrukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zur langfristigen Umsetzung und Verankerung des Wärmeplans.
- Controlling-Konzept: Entwicklung eines Systems zur Überwachung der Zielerreichung durch Top-down- und Bottom-up-Prozesse – inklusive relevanter Indikatoren sowie Rahmenbedingungen für Datenerhebung und -auswertung.
- Kommunikationsstrategie: Konzeption einer Kommunikationslinie, die auf Konsens und Unterstützung aller Zielgruppen abzielt.
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) hat zu diesem Thema einen kurzen, märchenhaft gestalteten Erklärfilm erstellt.
hier gelangen Sie direkt zum Film des KWW.
Zwischenbericht zur Kommunalen Wärmeplanung
Hier: Präsentation im Rahmen des Klimaschutz- und Umweltausschusses (KlimaUA)
Am Donnerstag, den 19. Juni 2025, fand ab 19:00 Uhr in der Wasserburg die 9. öffentliche Sitzung des Klimaschutz- und Umweltausschusses statt. Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Kommunale Wärmeplanung, insbesondere die Vorstellung des Vorentwurfs.
Zur Präsentation dieses Vorentwurfs waren zwei Vertreter der MRK Media AG eingeladen. Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation stellten sie den aktuellen Arbeitsstand den Ausschussmitgliedern, interessierten Gästen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung vor.
Um größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit zu gewährleisten, sind die Präsentation, sowie der Zwischenbericht ab sofort online einsehbar.
Außerdem wurde eine „FAQ“ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) zum Thema Kommunale Wärmeplanung erstellt.
- Vorläufiger Bericht kommunale Wärmeplanung der Samtgemeinde Harpstedt
- Wärmeplanung Samtgemeinde HarpstedtWärmeplanung Samtgemeinde Harpstedt
- FAQ – Kommunale Wärmeplanung
Abschlusspräsentation vom 24. November 2025
Mit Datum vom 18.12.2025 wurde der Kommunale Wärmeplan im Samtgemeinderat beschlossen.
Abschussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung