Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 „Erweiterung Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Harpstedt“
hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Erweiterung Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Harpstedt“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Erweiterung Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Harpstedt“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung des Gemeindehauses an der I. Kirchstraße in Harpstedt geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Teile des Grundstücks des Gemeindehauses der evangelischen Kirchengemeinde mit der Straßenbezeichnung „I. Kirchstraße 2“ in 27243 Harpstedt (gegenüber der Christuskirche beim Marktplatz in Harpstedt; Flurstück 83/2, Flur 9 Gemarkung Harpstedt).
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der aus Entwurf des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 60 „Erweiterung Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Harpstedt“ und die zugehörige Begründung in der Zeit
vom 03.04.2023 bis einschließlich dem 02.05.2023
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr, montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82--36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich im Fachbereich IV -Bau und Planung- über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Zusätzlich können die o.g. Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Amtshof- Bauamt- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung sind an den Flecken Harpstedt (per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail:
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Harpstedt, den 20.03.2023
gez.
Yves Nagel