Gemeinde Kirchseelte
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Kirchseelte
Bebauungsplan Nr. 30 „Bürsteler Straße Nord“
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Kirchseelte hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 „Bürsteler Straße Nord“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Kirchseelte hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Bürsteler Straße Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnbauentwicklung in Kirchseelte geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt nördlich angrenzend an die Ortslage von Kirchseelte, westlich der Kreisstraße 10. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Bürsteler Straße Nord“ ist dem Kartenausschnitt (Anlage 1) zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 27. Juni 2024 bis einschließlich dem 29. Juli 2024
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Bürsteler Straße Nord“ mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung öffentlich aus.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Zudem können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 27. Juni 2024 bis einschließlich 29. Juli 2024 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an die Samtgemeinde Harpstedt (per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail:
Kirchseelte, den 14.06.2024
gez. Stark
Der Bürgermeister
Anlage 1: