WAHLBEKANNTMACHUNG

der Samtgemeinde Harpstedt für die Kommunalwahlen und die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin bzw. des Samtgemeindebürgermeisters am 13. September 2026 und einer möglichen Stichwahl am 27. September 2026

Gemäß §9 in Verbindung mit §45c des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) und §7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, gebe ich Folgendes bekannt:

Wahlleiter
für die Samtgemeinde Harpstedt ist Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt.

Stellvertretender Wahlleiter
für die Samtgemeinde Harpstedt ist Erster Samtgemeinderat Frank kleine Kruthaup, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt

Harpstedt, 14.04.2026

gez. Yves Nagel
Samtgemeindebürgermeister

Samtgemeinde Harpstedt
Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon 04244 / 820, Telefax 04244 / 8229
E-Mail: Samtgemeinde@Harpstedt.de
Amtshof  Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 bis 12:00 Uhr 
Montag                  - 14:00 bis 16:00 Uhr 
Donnerstag            - 14:00 bis 17:00 Uhr
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