Die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Harpstedt
Zu meiner Person:
Mein Name ist Tanja Kuhn.
Seit dem 14. März 2024 habe ich die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Harpstedt übernommen.
Zu meinem Auftrag:
Als Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Harpstedt kümmere ich mich um die Belange der Bürger/Bürgerinnen als auch um die Belange der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Samtgemeinde Harpstedt. Diese können von der Gleichstellungsbeauftragten nützliche Informationen zu allen Themen der Gleichstellung bekommen oder individuellen Rat für bestimmte Situationen erbitten.
Die wichtigste Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist demnach, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern. Dies ist in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verankert.
Zudem sind Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts zu schützen.
Außerdem wirkt die Gleichstellungsbeauftragte darauf hin, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden kann und dass Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Möglichkeit haben, die Pflege von Angehörigen mit ihrem Beruf in Einklang zu bringen.
In dieser Funktion ist die Gleichstellungsbeauftragte nicht nur Ansprechpartnerin für die Frauen. Auch Männer können sich von der Gleichstellungsbeauftragten beraten lassen, beispielsweise wenn sie mehr Zeit für die Familie haben wollen.
Auch ist es die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, darauf zu achten, dass weder Frauen noch Männer bei Einstellungen und Beförderungen benachteiligt werden.
Ich stehe Ihnen also als Ansprechpartnerin bei allen gleichstellungsrelevanten Fragen, Anliegen und Problemlagen zur Verfügung und freue mich ebenso über Anregungen für die Entwicklung meiner Arbeit im Gebiet der Samtgemeinde Harpstedt.
Tanja Kuhn
-Gleichstellungsbeauftragte-