Fundbüro der Samtgemeinde Harpstedt
Gefunden:
Gegenstände mit einem Wert von über 10,00 Euro, die Sie gefunden haben, bringen Sie bitte zum Fundbüro im Amtshof. Sie können den Fund auch telefonisch (04244/82-26 oder 82-27) oder schriftlich mitteilen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, können Sie die Fundsache behalten (ggf. nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr). Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.
Verloren:
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie ein paar Tage später telefonisch (04244/82-26 oder 82-27), schriftlich oder persönlich im Fundbüro im Amtshof erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde. Wenn wir Ihre verlorene Sache im Fundbüro haben, erhalten Sie Ihr Eigentum nach Zahlung einer Verwahrgebühr zurück. Sie können im Fündbüro auch eine kostenpflichtige Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten.
Hinweis: Die Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand wird von uns nicht gespeichert. Bitte melden Sie sich daher nach einer gewissen Zeit erneut bei uns, wenn wir Ihre Sache bei der ersten Anfrage nicht ermitteln konnten.
Benötigte Unterlagen: Bei Abholung einer Fundsache: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Fundtiere:
Für das Fundbüro der Samtgemeinde Harpstedt übernimmt das Tierheim in Ganderkesee-Bergedorf die Abholung, Unterbringung und Vermittlung der Tiere, die im Gebiet der Samtgemeinde aufgefunden wurden. Das Tierheim ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Tel.: 04222 - 80 58 747
Email:
Homepage: www.tierheim-bergedorf.de
Anschrift:
Tierheim Bergedorf
Am Eckerkamp 15
27777 Ganderkesee
Aufgefundene Tiere können direkt an das Tierheim in Bergedorf gemeldet werden. Selbstverständlich steht das Fundbüro der Samtgemeinde Harpstedt unter 04244/82-26 oder 04244/82-27 bei Fragen zur Verfügung.