WAHLBEKANNTMACHUNG

über die Wahlleitung für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 sowie eine etwaige Stichwahl am 27. September 2026 der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett

Gemäß § 9 in Verbindung mit § 45c des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) und § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, gebe ich Folgendes bekannt:

Wahlleiter
für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett ist Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt.

Stellvertretender Wahlleiter:
für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett ist Erster Samtgemeinderat Frank kleine Kruthaup, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt

Harpstedt, 15.04.2026

gez. Yves Nagel
Samtgemeindebürgermeister

Samtgemeinde Harpstedt
Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon 04244 / 820, Telefax 04244 / 8229
E-Mail: Samtgemeinde@Harpstedt.de
Amtshof  Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 bis 12:00 Uhr 
Montag                  - 14:00 bis 16:00 Uhr 
Donnerstag            - 14:00 bis 17:00 Uhr
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