Gemeinde Groß Ippener
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Groß Ippener
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ aufzuheben.
Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ soll ein Repowering der bestehenden Windenergieanlagen ermöglicht werden. Aktuell stehen die Festsetzung der Höhenbeschränkungen und die im Bebauungsplan vorgegebenen Standorte diesem Vorhaben entgegen.
Das Plangebiet liegt am Nordrand der Gemeinde an der gemeinsamen Grenze zur Nachbarstadt Delmenhorst. Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen:
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 04. August 2025 bis einschließlich dem 03. September 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegen der Vorentwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“, die Begründung sowie der Umweltbericht öffentlich aus.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden (direkter Link: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren – Harpstedt).
Zudem können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 04. August 2025 bis einschließlich 03. September 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Groß Ippener, den 18.07.2025
Pleus
Bürgermeister