Gemeinde Groß Ippener
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Groß Ippener
Bebauungsplan Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 17.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung vorhandener gewerblicher Bauflächen geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt nördlich der Bundesautobahn A1, im Bereich der L776 und der Straße „Am Gewerbegebiet“ in Groß Ippener. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 04. August 2025 bis einschließlich dem 03. September 2025
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht, (Planungsbüro Peter Stelzer GmbH)
- Biotoptypenkartierung
- Verkehrsuntersuchung
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Landkreis Oldenburg
- Stadtwerke Delmenhorst GmbH
- EWE Netz GmbH
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
- Avacon Netz GmbH
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
- Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie
- Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 I BauGB
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der EWE Netz GmbH, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Nds., der Avacon Netz GmbH, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie.
3. in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Funktionen (Standort der natürlichen Vegetation und der Kulturpflanzen; Filter-, Puffer- und Transformationsfunktionen gegenüber zivilisationsbedingten Belastungen), bodenkundliche Gegebenheiten, Bodenfruchtbarkeit, Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des natürlichen Bodenaufbaus, Versiegelung und Wertigkeit.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Belastung durch Wegeführung, Baugrundgutachten, Versorgungsleitungen, Baugrundverhältnisse, geotechnische Baugrunderkundungen / -erfassungen, Maßnahmen der Gefahrenerforschung, Luftbildauswertung, Leitungsschutzanweisung und archäologische Bodenfunde.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
- In dem Umweltbericht
- In den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und der Stadtwerke Delmenhorst GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Wasserschutzgebiet, Grundwasser, Oberflächenwasser, Funktionen, Grundwasserneubildung, Hochwasserschutz, Trinkwasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Entwässerungsgräben und Versickerung.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Wasserschutzgebiet, Entwässerungsanlagen, Wasserschutzzone, Trinkwassergewinnungsgebiet, Grundwasserneubildung, Grundwasserverunreinigungen, Grundwasseranreicherung, Unterbindung von Schadstoffeinträgen, Oberflächenentwässerung mit Regenrückhaltebecken, Leitbild „Schwammstadt“ und Schmutzwasserentsorgung.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
- in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Biotoptypen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, vegetationskundliche Detailkartierung und Verlust von Lebensräumen.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der EWE Netz GmbH, der Avacon Netz GmbH, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Nds., der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie.
3. in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Regionales Raumordnungsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Flächenverbrauch und Versiegelung.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Belastung durch Wegeführung, Versorgungsleitungen, Maßnahmen der Gefahrenerforschung, Luftbildauswertung, Eingriffsbilanzierung, Kompensation, Leitungsschutzanweisung und archäologische Bodenfunde.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
- in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Verlust von Lebensräumen, Vogelschutzgebiete und Vermeidungsmaßnahmen, um Gefährdungen von Tierarten zu vermeiden.
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
- in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Witterung, Jahresniederschläge, Jahresdurchschnittstemperatur, Vegetationszeit, Luftqualität, Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel, Begrünung nicht überbauter Flächen und Kompensationsflächen.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
- in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Regionales Raumordnungsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Schutzgebiete und Bodentypen.
Zum Schutzgut Biologische Vielfalt finden sich solche:
- in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme, innerartliche Vielfalt, Schutzgebiete und Biotoptypenkartierung.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
- in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Grenzwerte, Geruchsimmissionen Tierhaltung, Immissionen Landwirtschaft, Immissionen Gewerbe, Immissionen Verkehr und sonstige Immissionen.
Zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter finden sich solche:
- in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bodenfunde sowie Bau- und Bodendenkmale.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“ unberücksichtigt bleiben.
Groß Ippener, den 18.07.2025
Pleus