Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung des Flecken Harpstedt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“

hier:        Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 18.05.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters „Lidl“ von derzeit 880 m² auf 1200 m² - bei gleichzeitiger Erweiterung der Geschossfläche - durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel (gem. § 11 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO) mit entsprechender Verträglichkeitsprüfung städtebaulich vorbereitet werden.

Das Plangebiet liegt südlich der L338 an der Straße „Amtsfreiheit“ und westlich der „Waldstraße“ im Flecken Harpstedt. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

bplan54.png

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit

vom 15.06.2026 bis einschließlich dem 14.07.2026

öffentlich aus.

Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden

montags bis freitags vormittags                              von 08.00 bis 12.00 Uhr

montags nachmittags                                               von 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags nachmittags                                        von 14.00 bis 17.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • der Umweltbericht, (Planungsbüro P3 Planungsteam GbR mbH)
  • Lärmschutzgutachten
  • Auswirkungsanalyse zur Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmitteldiscounters Lidl im Flecken Harpstedt (CIMA)
  • Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept für den Flecken Harpstedt (CIMA)

  • Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem

   Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:

  • Avacon AG
  • EWE Netz GmbH
  • Kommunalverbund Niedersachsen / Bremen e.V.
  • Landkreis Oldenburg
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Oldenburg)
  • Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
  • Vodafone Deutschland GmbH

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.

Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Zum Schutzgut Boden finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen der Avacon AG, der EWE Netz GmbH, des Landkreises Oldenburg, des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und der Vodafone Deutschland GmbH.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: sparsamer und umweltschonender Umgang mit Grund und Boden und den sonstigen Schutzgütern, Bodenversiegelungen, Bodenwert, Versiegelung, Bodenlandschaft, Bodenregion, Bodenbelastungen und archäologische Bodendenkmale.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsleitungen, Erschließung, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Bodenschutzklausel, Kompensation, Baugrundverhältnisse, geotechnischer Bericht, Salzabbaugerechtigkeiten, Erdölverträge und Kabelschutzanweisung.

Zum Schutzgut Wasser finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und des Oldenburgisch-Ostfriesischen

Wasserverbandes


Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Gewässer, Oberflächenwasser und Kapazität des Regenwasserkanals.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Löschwasserversorgung, Hausanschlussleitung, Trinkwasserversorgungsnetz und Versorgungsdruck.

Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.


Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Artenschutz, gefährdete Pflanzenarten, Biotopstrukturen, Rote Liste und Biodiversität.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Kompensation.

Zum Schutzgut Fläche finden sich solche

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen der Avacon AG, der EWE Netz GmbH, des Landkreises Oldenburg, der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und der Vodafone Deutschland GmbH.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: nachhaltige städtebauliche Entwicklung, sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden und den sonstigen Schutzgütern, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung und Versiegelung.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsleitungen, Erschließung, nachhaltige städtebauliche Entwicklung, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Kompensation, Raumordnung, Konzentrationsgebot, Kongruenzgebot, Integrationsgebot, Beeinträchtigungsverbot, Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept, LROP und Kabelschutzanweisung.

Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht.


Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Avifauna, Fortpflanzungs- und Ruhestätten, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände und Rote Liste.

Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Klimafunktion des Bodens, Feinstaubanteil, Auswirkungen auf das Mikroklima, Schadstoffimmissionen und Luftqualität.

Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen der Avacon AG, der EWE Netz GmbH, des Landkreises Oldenburg, der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und der Vodafone Deutschland GmbH.

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: nachhaltige städtebauliche Entwicklung, sparsamer und umweltschonender Umgang mit Grund und Boden und den sonstigen Schutzgütern, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, geschützte Gebiete und Strukturen, Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope, Landschaftsrahmenplan, Landschaftsbild, Biotopverbund und Regionales Raumordnungsprogramm.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsleitungen, nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Kompensation, Raumordnung, Konzentrationsgebot, Kongruenzgebot, Integrationsgebot, Beeinträchtigungsverbot, Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept, LROP und Kabelschutzanweisung.

Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:

1. in dem Umweltbericht

2. in den Stellungnahmen des Kommunalverbundes Niedersachsen / Bremen e.V., der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg

3. im Lärmschutzgutachten

4. in der Auswirkungsanalyse zur Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmitteldiscounters Lidl im Flecken Harpstedt (CIMA).
5. Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept für den Flecken Harpstedt

Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Verkehrsaufkommen, Lärmvorbelastung, wohnortnahe Versorgung, Vermeidung von unnötigem Autoverkehr, Feinstaub, Risiko für Unfälle und Katastrophen und Sicherung der Nahversorgung.

Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Auswirkungsanalyse, flächendeckende Versorgung, Nahversorgung und Schallimmissionen.


Im Lärmschutzgutachten werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen Lärmsituation, Immissionsrichtwerte und schalltechnische Berechnungen.


In der Auswirkungsanalyse werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen Wettbewerbssituation, Handelszentralität, Einzugsgebiet und Grundzentrum.

In dem Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept für den Flecken Harpstedt werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen Grundzentrum, Verkehrsmittel und Versorgungsfunktion.

Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Veröffentlichung im Internet sind an die Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt zu senden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ unberücksichtigt bleiben.

Harpstedt, den 29.05.2026



i.V. Hüfner

Samtgemeinde Harpstedt
Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon 04244 / 820, Telefax 04244 / 8229
E-Mail: Samtgemeinde@Harpstedt.de
Amtshof  Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 bis 12:00 Uhr 
Montag                  - 14:00 bis 16:00 Uhr 
Donnerstag            - 14:00 bis 17:00 Uhr
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