Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Samtgemeinde Harpstedt
24. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 beschlossen, das Verfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 27.02.2025 hat der Samtgemeindeausschuss ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 24. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Durch die Aufstellung der 24. Flächennutzungsplanänderung soll die Erweiterung der Verkaufsfläche des vorhandenen Lebensmitteldiscounters von derzeit 880 m² auf 1200 m² - bei gleichzeitiger Erweiterung der Geschossfläche – durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel (gem. § 11 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO) mit entsprechender Verträglichkeitsprüfung städtebaulich vorbereitet werden. Das Plangebiet liegt südlich der L338 an der Straße „Amtsfreiheit“ und westlich der „Waldstraße“ im Flecken Harpstedt. Die Lage des Änderungsbereiches ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 12. März 2025 bis einschließlich dem 11. April 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegen der Vorentwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie Umweltbericht und die Auswirkungsanalyse der CIMA öffentlich aus.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Zudem können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 12. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 05.03.2025
Nagel