Gemeinde Groß Ippener
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Groß Ippener
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 den Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
beschlossen.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ soll ein Repowering der bestehenden Windenergieanlagen ermöglicht werden. Aktuell stehen die Festsetzung der Höhenbeschränkungen und die im Bebauungsplan vorgegebenen Standorte diesem Vorhaben entgegen.
Das Plangebiet liegt am Nordrand der Gemeinde an der gemeinsamen Grenze zur Nachbarstadt Delmenhorst. Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung des
Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen:

Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren
umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit vom 18. Mai 2026 bis einschließlich dem 17. Juni 2026 öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der
Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im
1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
der Umweltbericht, (Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH)
Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
Avacon Netz GmbH
Autobahn GmbH des Bundes
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesnetzagentur
Deutsche Telekom Technik GmbH
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
EWE Netz GmbH
Fernstraßen-Bundesamt
Gasunie
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Landkreis Oldenburg
LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadt Delmenhorst
Stadtwerke Delmenhorst
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Vögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, wirbellose Tiere, Lebensräume und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten.
Zum Schutzgut Pflanzen finden sich solche
1. In dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Ackerund
Grünlandflächen, Feldgehölze, Baumreihen, FFH-Gebiete und Biotoptypen.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der Bundesnetzagentur, der EWE Netz GmbH, der Gasunie, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Altlasten, Kampfmittelvorkommen, FFH-Gebiete, Versiegelung, Flächeninanspruchnahme, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Hochspannungsfreileitung, Leitungsschutzanweisung, Richtfunk,
Versorgungsleitungen, Schutzstreifen, Sicherheitsabstand, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kampfmittel und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie, des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des LGLN
Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Altlasten, Kampfmittelvorkommen, Filterwirkung, Bodeneigenschaften, Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenstrukturen, Bodenbeeinträchtigungen, Bodenschutzklausel, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung und Bodenversiegelungen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden
Themenbereichen ein: Hochspannungsfreileitung, Leitungsschutzanweisung, Versorgungsleitungen, Schutzstreifen, Sicherheitsabstand, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
Baugrundverhältnisse, geotechnische Erkundung, geotechnischer Bericht, Kompensationsmaßnahmen, Kampfmittel und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und der Stadtwerke Delmenhorst.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Wasserschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiete, Hochwasserrisikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Grundwasserneubildung, Entwässerung,
Grundwasser, Oberflächengewässer und Oberflächenabfluss.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden
Themenbereichen ein: Überschwemmungsgebiet und Wasserschutz.
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Treibhausgasemissionen, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind, Niederschlag, Strahlung, thermische Belastung, Luftschadstoffkonzentration und Jahresdurchschnittstemperatur.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der Bundesnetzagentur, der EWE Netz GmbH, der Gasunie, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Schutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Biosphärenreservate, Altlasten, Kampfmittelvorkommen, FFH-Gebiete, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung und Landschaftsbild.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden
Themenbereichen ein: Hochspannungsfreileitung, Leitungsschutzanweisung, Richtfunk, Versorgungsleitungen, Schutzstreifen, Sicherheitsabstand, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Rohstoffsicherungsgebiete, Kampfmittel und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Biologische Vielfalt finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Biosphärenreservate, Biotope und Ökosystemvielfalt.
Zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Bau- und Bodendenkmäler.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt zu senden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben
werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Nr. 15 „Windpark
Groß Ippener“ unberücksichtigt bleiben.
Groß Ippener, den 11.05.2026
Pleus