Gemeinde Beckeln
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Beckeln
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Beckeln hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“
aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Beckeln hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Bewegungshalle für den Reitsport und eine Stallerweiterung geschaffen werden.
Das Plangebiet mit zwei Teilbereichen liegt in den Randbereichen der Ortschaft Klein Köhren in der Gemeinde Beckeln.
Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 26. März 2025 bis einschließlich dem 25. April 2025 durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ mit den textlichen Festsetzungen und der
Begründung mit Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden Gutachten öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die o.g. Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung - Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 26. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Alternativ können die Stellungnahmen aber auch per Post (Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt) oder per Fax (04244 / 82-29) an die Samtgemeinde
Harpstedt gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ unberücksichtigt bleiben.
Beckeln, den 17.03.2025
gez. Wöbse
Der Bürgermeister