Sulingen, den 01.11.2023
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Geschäftsstelle Sulingen
-Flurbereinigungsbehörde-
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Natenstedt
Verfahrensnummer: 2437
Schlussfeststellung
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Natenstedt wird hiermit nach § 149 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), durch folgende Schlussfeststellung mit Wirkung zum 03.11.2023 abgeschlossen:
- Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes im Flurbereinigungsverfahren
Natenstedt einschließlich des Nachtrages ist bewirkt.
- Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Natenstedt hätten berücksichtigt werden müssen.
- Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung
Natenstedt sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgelöst.
Begründung:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und des Nachtrages ist bewirkt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag genannten Teilnehmer übergegangen. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben. Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.
Gegenseitige Verpflichtungen, Ansprüche und sonstige Angelegenheiten zwischen den Teilnehmern, der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung
Leine-Weser - Geschäftsstelle Sulingen - als Flurbereinigungsbehörde bestehen nicht mehr.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden den jeweiligen Körperschaften in
Eigentum und Unterhaltung übergeben.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hat, sind nicht bekannt.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft wird das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Natenstedt beendet. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim oder beim
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
gez.
(Röpe) L.S.