Gemeinde Groß Ippener
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Groß Ippener
Bebauungsplan Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung vorhandener gewerblicher Bauflächen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlich der A1, im Bereich der L776 und der Straße „Am Gewerbegebiet“ in Groß Ippener. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
vom 07. September 2023 bis einschließlich dem 09. Oktober 2023
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Anbindung L776 / Am Gewerbegebiet“ mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht öffentlich aus.
Der Vorentwurf kann während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die o.g. Unterlagen und die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 07. September 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an die Samtgemeinde Harpstedt (per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail:
Groß Ippener, den 24.08.2023
gez. Pleus