Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Flecken Harpstedt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters „Lidl“ von derzeit 880 m² auf 1200 m² - bei gleichzeitiger Erweiterung der Geschossfläche - durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel (gem. § 11 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO) mit entsprechender Verträglichkeitsprüfung städtebaulich vorbereitet werden. Das Plangebiet liegt südlich der L338 an der Straße „Amtsfreiheit“ und westlich der „Waldstraße“ im Flecken Harpstedt. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 12. März 2025 bis einschließlich dem 11. April 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ mit den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung mit Umweltbericht und die Auswirkungsanalyse der CIMA öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die o.g. Unterlagen und die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 12. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Flecken Harpstedt, den 05.03.2025
Nagel