12 Jahre Harpstedt im Nationalsozialismus |
![]() 12 Jahre Harpstedt im Nationalsozialismus Dr. Jürgen Ellwanger 222 Seiten 2006 ISBN 978-3-000-20063-2 Preis: 20,00 Euro |
Schwierige Zeiten |
![]() Schwierige Zeiten Harpstedt zwischen Kriegsende und Währungsreform Dr. Jürgen Ellwanger 240 Seiten 2002 ISBN 978-3-000-10487-9 Preis: 22,00 Euro |
500 Jahre Schiebenscheeten |
![]() 500 Jahre Bürgerschützen von 1509 Geschichte des Schiebenscheeten von den Anfängen bis heute. Dr. Jürgen Ellwanger 296 Seiten 2008 ISBN 978-3-000-26390-3 Preis: 32,00 Euro |
Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 von der Steinzeit bis 1667. Dirk Heile 450 Seiten 1992 Preis: 30,00 Euro |
Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 von 1667 bis 1950. Dirk Heile 736 Seiten 1996 Preis: 30,00 Euro |
Die Samtgemeinde Harpstedt einst und jetzt |
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Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Flecken Harpstedt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters „Lidl“ von derzeit 880 m² auf 1200 m² - bei gleichzeitiger Erweiterung der Geschossfläche - durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel (gem. § 11 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO) mit entsprechender Verträglichkeitsprüfung städtebaulich vorbereitet werden. Das Plangebiet liegt südlich der L338 an der Straße „Amtsfreiheit“ und westlich der „Waldstraße“ im Flecken Harpstedt. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 12. März 2025 bis einschließlich dem 11. April 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Einzelhandel Harpstedt Ost“ mit den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung mit Umweltbericht und die Auswirkungsanalyse der CIMA öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die o.g. Unterlagen und die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 12. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Flecken Harpstedt, den 05.03.2025
Nagel
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Samtgemeinde Harpstedt
24. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 beschlossen, das Verfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 27.02.2025 hat der Samtgemeindeausschuss ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 24. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Durch die Aufstellung der 24. Flächennutzungsplanänderung soll die Erweiterung der Verkaufsfläche des vorhandenen Lebensmitteldiscounters von derzeit 880 m² auf 1200 m² - bei gleichzeitiger Erweiterung der Geschossfläche – durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel (gem. § 11 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO) mit entsprechender Verträglichkeitsprüfung städtebaulich vorbereitet werden. Das Plangebiet liegt südlich der L338 an der Straße „Amtsfreiheit“ und westlich der „Waldstraße“ im Flecken Harpstedt. Die Lage des Änderungsbereiches ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 12. März 2025 bis einschließlich dem 11. April 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegen der Vorentwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie Umweltbericht und die Auswirkungsanalyse der CIMA öffentlich aus.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Zudem können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 12. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 05.03.2025
Nagel
Impressum
Herausgeber:
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Tel.: 04244 - 820
Fax.: 04244 - 8229
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Sie wird vertreten durch ihren Samtgemeindebürgermeister.
Copyright: Samtgemeinde Harpstedt
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