Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Samtgemeinde Harpstedt
23. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 beschlossen, das Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 30.11.2023 hat der Samtgemeindeausschuss ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 23. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Durch die Aufstellung der 23. Flächennutzungsplanänderung soll eine Wohnbaufläche in in Kirchseelte ausgewiesen werden. Gleichzeitig sollen zwei Bereiche für Wohnbauflächen zukünftig als Fläche für Wald und Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen werden. Das Plangebiet umfasst somit drei Änderungsbereiche in Kirchseelte. Die Lage der Teilbereiche ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 27. Juni 2024 bis einschließlich dem 29. Juli 2024
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung öffentlich aus.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Zudem können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
In der Zeit vom 27. Juni 2024 bis einschließlich 29. Juli 2024 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an die Samtgemeinde Harpstedt (per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail:
Harpstedt, den 14.06.2024
gez. Yves Nagel