Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungspläne Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ und Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 beschlossen, die Bebauungspläne Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ und Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ aufzustellen.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in der gleichen Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ in der Sonderbaufläche „Energieversorgung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) und eines Wärmespeichers geschaffen werden. Das Plangebiet liegt auf dem Gelände des Freibades östlich der Straße „Tielingskamp“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlich des Simmerhauser Weges, nordwestlich der Ortslage von Harpstedt. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 30. Juni 2025 bis einschließlich dem 31. Juli 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegen die Vorentwürfe der Bebauungspläne Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ und Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ mit den textlichen Festsetzungen und den Begründungen mit Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden Gutachten öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die o.g. Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung - Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planungen informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
Bis einschließlich 31. Juli 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 23.06.2025
Nagel