Die Samtgemeinde Harpstedt einst und jetzt |
|
Gemeinde Beckeln
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Beckeln
Bebauungsplan Nr. 9 „Drohnfeld II“
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Beckeln hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 „Drohnfeld II“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht
Der Rat der Gemeinde Beckeln hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ und für eine Teilfläche die Festsetzung eines „Dörflichen Wohngebietes“ geschaffen werden.
Das Plangebiet grenzt nördlich an die Kreisstraße 6 (Wildeshauser Straße) und südlich an den Gemeindeweg „Drohnfeld“ an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Drohnfeld II“ ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 03.02.2025 bis einschließlich dem 04.03.2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Drohnfeld II“ mit den textlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sowie der Begründung öffentlich aus.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung – Bau und Planung – Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Zudem können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV – Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet. In der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 04.03.2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die E-Mail-Adresse
Beckeln, den 24.01.2025
Wöbse
Der Bürgermeister
Impressum
Herausgeber:
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Tel.: 04244 - 820
Fax.: 04244 - 8229
Die Samtgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch ihren Samtgemeindebürgermeister.
Copyright: Samtgemeinde Harpstedt
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Online-Angebotes
Die Samtgemeinde übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Ihre Angebote sind unverbindlich.
Die Samtgemeinde behält sich vor, Teile der Seiten, Angebote oder gesonderte Ankündigungen zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder ganz einzustellen. Für Schäden, die einem Nutzer durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen entstehen, haftet die Samtgemeinde nicht.
2. Verweise und Links
Die Samtgemeinde verweist auf ihren Internetseiten auf fremde Internetseiten ("Links"), für deren Inhalt die Samtgemeinde nicht verantwortlich ist und auch keine Haftung übernimmt.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Das Copyright für veröffentlichte, von der Samtgemeinde selbst erstellte Grafiken bzw. Werke i.S. des Urheberrechtsgesetzes (z.B. das Logo der Samtgemeinde) verbleiben bei der Samtgemeinde. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Samtgemeinde nicht gestattet. Gleiches gilt für geschützte Werke, Marken und Warenzeichen auf den gesetzten Links.
Seite 8 von 8